


Ein Faktencheck des „Faktencheck Windenergie“ (ELA)
Am 25. März 2025 veröffentlichte das Energiewerk Landkreis Aschaffenburg (ELA) einen Faktencheck, der Argumente „Pro Windkraft“ aufführen soll. Dieser wurde auch von REW (Regionales Energiewerk Untermain) und dem Planungsverband Bayerischer Untermain inhaltlich übernommen. Wir unterziehen diesen Faktencheck einem Faktencheck. Machen Sie sich selbst ein Bild!
Versorgungssicherheit
Die Publikation fordert den planmäßigen Ausbau der Windenergie und anderer erneuerbaren Erzeugungsanlagen, die Erneuerung von Übertragungs- und Verteilnetzen, Schaffung von zusätzlichen Speicherkapazitäten und den Bau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken.
1. Der planmäßige Ausbau von Windkraftwerken kann nicht zur Versorgungssicherheit beitragen. Energielösungen für einen Industriestandort müssen immer und zu jedem Zeitpunkt liefern können: In Zeiten ohne Wind liefern Windräder keinen Strom. Der geplante kräftige Zubau ist eine Scheinlösung, denn die Multiplikation mit Null bleibt Null, egal ob wir mit 100, 1000, 10.000,
100.000, 1.000.000… Windkraftwerken rechnen.
2. Zusätzliche Speicherkapazitäten sind absehbar nicht in Sicht:
I. Entgegen aller Aussagen gibt es zwar punktuelle Verbesserungen, aber keine technischen Durchbrüche bei der Batterietechnik. Medienwirksam dargestellte Projektanlagen sind nicht für den Standort Deutschland skalierbar.
II. Wasserkraft: Um fehlenden Strom aus Wind & Sonne für Deutschland ausgleichen zu können, müssten ein Wasserkraftwerk mit der vierfachen Wassermenge des Bodensees oder 250 Talsperren in der Größe der Edertalsperre zur Verfügung stehen. Dafür gibt es die geographischen Voraussetzungen nicht.
(Quelle: Storage size estimation for volatile renewable power generation: an application oft he Fokker-Planck-Equation, Detlef & Felix Ahlborn, The European Physical Journal Plus, 10. Mai 2023, https://www.vernunftkraft.de/die-energiewende-kann-funktionieren-oder/)
III. Neue, wasserstofffähige Gaskraftwerke gibt es nicht. Sie sind noch nicht einmal in der Planung. Und, wir benötigten etwa 50 – 100 neue Kraftwerke! (Quelle: M Haferburg, Atomenergie – jetzt aber richtig, Achgut Edition, November 2024).
3. Der Stromhandel in Europa leidet unter dem deutschen Sonderweg:
I. Inzwischen installieren unsere europäischen Nachbarn so genannte Phasenschieber, um ihre Netze gegen uns zu schützen! (Quelle: Phasenschieber in Europa)
II. Mit dem Zubau von Wind- und Solarkraftwerken haben sich die notwendigen Eingriffe zur Stabilisierung des Stromnetzes exponentiell vervielfacht. Lagen sie Anfang der 2000er Jahre noch bei unter hundert, sind aktuell jährlich etwa 20.000 Maßnahmen notwendig. Die Kosten stiegen von 42 Mio. Euro auf aktuell knapp drei Milliarden Euro! Insgesamt mussten knapp 8000 GWh Windkraftstrom abgeregelt werden, trotz eines windärmeren Jahres. (Quelle: Bundesnetzagentur: Übersicht Redispatchmaßnahmen).
III. Der Stromhandel wurde zu einem teuren Geschäftsmodell: Wenn Wind und Solar zu viel Strom anliefern, bezahlen wir dem Ausland einen Preis für die Abnahme, um unser Netz stabil zu halten. Im Jahr 2024 kostete Strom vergangenes Jahr im Großhandel durchschnittlich 78,51 Euro pro MWh. Am teuersten war Elektrizität am Vorabend des 12. Dezember, als 936,28 Euro pro MWh abgerechnet wurden. Angebot und Nachfrage klafften aufgrund geringer Strommengen aus Wind und Solar stark auseinander. In jeder zwanzigsten Stunde des Jahres 2024 gab es mehr Strom als Nachfrage. Produzenten mussten sogar dafür bezahlen, damit ihre Kunden Strom abnahmen, sonst wären die Generatoren durchgebrannt.
Dieser negative Kaufpreis betrug 2024 in der Spitze minus 135,45 Euro pro MWh
(Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/stromimporte-atomenergie-100.html)
IV. Die angebotsorientierte Nachfragesteuerung: Dazu schreibt AGORA Energiewende:
„Steigende Anteile fluktuierender Erneuerbarer Erzeugung stellen neue Herausforderungen an die kosteneffiziente Gewährleistung der Systemsicherheit und erhöhen den Bedarf an Flexibilität“ (Quelle: AGORA_Angebotsorientierte Nachfragesteuerung).
Unsere Analyse: Nachdem abzusehen ist, dass mit der gegenwärtigen Konstruktion der Energiewende die Bedienung der Spitzenlast eines Industriestandortes nicht 24/7 gewährleistet werden kann, soll die Nachfrage an das zur Verfügung stehende Stromangebot angepasst werden.
Variable Strompreise haben nichts mit Marktwirtschaft zu tun, denn die Anreize werden aus dem jährlichen Steueraufkommen der Bürger bezahlt. Das Geld fehlt dann an anderer Stelle: Stichwort Infrastruktur. Die Umsetzung dieser Strategie ist mit dem beginnenden Einbau von sogenannten Smart-Zählern in die Anschlüsse der Verbraucher gestartet. Sie lassen sich von außen ablesen und bis hin zur Abschaltung steuern.
Wirtschaftlichkeit und lokale Wertschöpfung
Immer wieder werden die geringen Stromgestehungskosten als Argument für die erneuerbaren Energien Wind und Solar angeführt. Sie stellen aber keine belastbare Grundlage für die Entwicklung der Stromkosten dar. Erneuerbare Energien lassen sich nur in einem grundlastfähigen System betreiben. Deshalb sind die Systemkosten entscheidend!
I. Die installierte Leistung in Deutschland im deutschen Strommarkt ist vor allem wegen des Zubaus bei Windkraft und Photovoltaik seit Anfang des letzten Jahrzehnts um etwa 40% auf 238 Gigawatt (GW) gestiegen (Nettonennleistung Mitte 2022 laut Bundesnetzagentur). Zum Vergleich: Die Spitzenlast, also die höchste Nachfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt, liegt in Deutschland in der Größenordnung von 80 GW. Die installierte Leistung übersteigt die Spitzenlast also bereits um den Faktor 3. (Quelle: https://www.next-kraftwerke.de/wissen/grundlast).
II. Die sinkende Auslastung aber treibt die Grenzkosten für die grundlastfähigen Kraftwerke ste-
tig in die Höhe und macht sie unrentabel! Gleichzeitig werden sie für Versorgungssicherheit benötigt. (Quelle: Deutsche Bank Research, „Kosten der Stromerzeugung“, 30.05.2023 DB_Research_Kosten der Stromerzeugung)
III. Vergleicht man die tatsächliche Produktion mit der Nachfrage, ergeben sich sehr häufig im Jahr Versorgungslücken. Die dadurch entstehenden Kosten müssen dann durch Großkraft-werke aufgefangen werden und dementsprechend in die Berechnung einfließen.
(Quelle: „Stromgestehungskosten von Erneuerbaren sind kein guter Indikator für zukünftige Stromkosten“, Tech. Universität Nürnberg (UTN), Friedrich-Alexander Universität (FAU), Erlangen Nürnberg, 10.04.2024 - UTN_Stromgestehungskosten kein guter Indikator
Das Schlagwort Lokale Wertschöpfung ist im Kontext der politisch angelegten Energiewende ein falscher Begriff: In Wahrheit werden Werte in großem Maßstab umverteilt. Steuergeld, das an die Be-treiber und Beteiligten ausgeschüttet wird (Pachteinnahmen, subventionierter Stromverkauf). Ohne diese Subventionsmaßnahmen sind diese Systeme nicht wirtschaftlich.
Windenergie im Wald: Vereinbarkeit von Naturschutz und Energiewende & Windenergie und Artenschutz
Der Faktencheck widerspricht sich in diesem Punkt selbst. Zitat: „Um den ökologischen Eingriff … so gering wie möglich zu halten, werden … Flächen geplant, die durch eine intensive forstwirtschaftliche Nutzung, Sturmschäden oder Schädlinge vorbelastet sind.“ Die Fakten:
I. Der Spessart ist ein in seiner Art einzigartiger Naturraum, der durch seine Mischbewaldung
geprägt ist.
II. 97% der geplanten Vorrangflächen liegen in Landschaftsschutzgebieten. 94% dieser Fläche
sind sehr hochwertige Waldflächen.
III. Jede Windkraftanlage frisst bis zu 1 Hektar Wald!
IV. Insgesamt stehen 3800 Hektar Vorrangfläche zur Debatte. Das sind 2,5 Prozent unserer Re-
gion. Dies entspricht bei 50% Waldanteil in etwa 5% der Gesamtfläche. (Quelle: Landkreis
Miltenberg: Standortdaten, Landkreis Aschaffenburg: Standortdaten)
V. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace fordert für den Bau von Windkraftanlagen Wald (Quelle: https://www.greenpeace.de/biodiversitaet/waelder/waelder-deutsch-
land/windenergie-waldschutz-zusammenpassen):
- Geschützte und ökologisch wertvolle Laub-Mischwälder sind beim Ausbau von Windenergieanlagen ganz ausgeschlossen.
- Nur wenn es belegbar keinen anderen Standort für Windräder gibt, können Kommunen Wälder im Einzelfall in Erwägung ziehen.
- Windkraftanlagen dürfen nur in vom Menschen angelegten, jungen, industriell und monokulturell genutzten Nadelbaum-Forsten errichtet werden. Aber auch diese Nadelwälder kommen nicht in Frage, wenn bereits junge Laubbäume gepflanzt wurden oder dieses natürlich /selbstständig nachwachsen (natürliche Verjüngung). Auch durch Dürren geschädigte Wälder können nicht pauschal für den Windkraftausbau freigegeben werden, weil auch sie einen hohen ökologischen Wert haben und das Potenzial, sich zu einem Laubwald zu entwickeln.
- Gebiete mit besonders hohem Schutzstatus (z. B. Nationalparks, Naturschutzgebiete, Wildnis-gebiete) sind für Windenergie grundsätzlich tabu. In Gebieten mit weniger strengem Schutz wie Naturparks und Landschaftsschutzgebieten muss die Errichtung der Anlagen (höher als 200 Meter) über den Baumwipfeln jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein – aber auch dort kommen nur die oben genannten, industriell genutzten Nadelbaumforste in Frage.
- Die Windräder müssen möglichst naturverträglich geplant und gebaut werden. Das heißt, dass beispielsweise bereits vorhandene Forstwege für den Bau genutzt werden.
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Wie der Faktencheck richtig schreibt, „werden Windenergieanlagen im Landschaftsbild zunehmend präsenter.“ Wie bereits aus Thema 03 abgeleitet, besteht keine Notwendigkeit des weiteren Zubaus von Windrädern. Das Gesamtsystem wird dadurch nicht stabiler. Es braucht also keine „Privilegierung von Windenergie im Außenbereich!“
Immissionsschutz bei Windenergieanlagen
Die TA Lärm weist nachts beispielsweise einen Immissionsrichtwert in allgemeinen Wohngebieten von 40 dB(A) aus. Unter der Annahme eines Schallleistungspegels der Windenergieanlage von 107 dB(A) – dies entspricht der Lautstärke eines Baggers – müssen rechnerisch mehr als 2000 Meter Entfernung zu Wohnanlagen eingehalten werden, um den Immissionsrichtwert einzuhalten! Man will heute das Problem durch so genannte „schallreduzierte Betriebsmodi“ lösen. Zudem sinkt im schallreduzierten Modus der Gesamt-Wirkungsgrad. Es ist aber nicht auszuschließen, dass trotz der Einhaltung der TA Lärm-Richtwerte Windenergieanlagen zu hören sind. (Quelle: Schall und Infraschall | Energie-Atlas Bayern).
Abrieb von Rotorblättern
Dieses Thema ist im Faktencheck des Planungsverbandes nicht richtig dargestellt. Die aufgeführten Vergleiche aus dem Alltag sollen das Problem verharmlosen, passen aber nicht, denn
I. warum will man Dieselfahrverbote aussprechen, wenn die zusätzlichen Belastungen ver-
nachlässigbar sind?
II. im Gegensatz von Pfannen und Backpapier (wie im Artikel dargestellt) löst sich bei den WEA das PFAS in kleinsten Teilchen, wird vom Wind unkoordiniert verweht und gelangt über den Boden in unser Trinkwasser. (Quelle: Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag: Kurzinformation).
III. Der Planungsverband unterstreicht die Problematik selbst im eigenen Papier: Zitat: „Trotz-
dem bleibt der Materialabtrag an Rotorblättern ein Problem, mit dem sich Hersteller und Betreiber weiter auseinandersetzen müssen.“ (Seite 04 Faktencheck) Doch, warum ist das ein Problem, wenn doch alles unbedenklich ist? Die Aufklärung kommt später im Papier:
„Vor diesem Hintergrund wird aktuell über ein generelles PFAS-Verbot in der EU diskutiert und es laufen intensive Forschungsarbeiten zur Bereitstellung alternativer Materialien.“ (Seite 05 Faktencheck)
Zusätzlich: Thema „Schwefelhexafluorid: Das Gas hat aber von allen bekannten Substanzen die
stärkste Treibhauswirkung. Es wirkt rund 22.800 Mal so stark wie die identische Menge Kohlendioxid. Und: Wenn es einmal in die Atmosphäre gelangt ist, dauert es mehr als 3000 Jahre, bis SF6 sich wieder zersetzt und unwirksam wird.“ Das Thema SF6, ein Gas in der Turbine, wird hier gar nicht angesprochen. Bei dem Abbau besteht eine Verpflichtung zur umweltgerechten Entnahme; da dies allerdings technisch kaum möglich ist, hat der Gesetzgeber eine Kontrolle nicht vorgesehen. (Quelle: Faktencheck: Wie gefährlich ist das SF6-Gas in Windrädern? | agrarheute.com)
Das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus hat deswegen bei den wichtigsten Herstellern von Windkraftanlagen nachgefragt. Von Nordex und Vestas gab es die Rückmeldung, dass es derzeit noch keine Alternative gebe. Und: Während des Betriebes von Windrädern würden nur minimale Mengen SF6 in die Luft entweichen, und eine ordnungsgemäße Entsorgung am Ende der Lebensdauer von Windrädern sei gesichert. Allerdings sind die Hersteller dafür nicht selbst verantwortlich. Jeder Besitzer eines Windrades, das demontiert werden soll, muss sich selbst um das aufwendige Recycling kümmern. Eine Kontrolle findet nicht statt. (Quelle: ARD Magazin PlusMinus, https://www.youtube.com/watch?v=shFiyc4yEAQ)
Sicherheit und Wartung von Windrädern
Wenn WEA im Wald aufgestellt werden, müssen Zuwegungen für mögliche Schadensereignisse offengehalten werden. Dies verursacht Aufwand und stört die Lebensgemeinschaft Wald nachhaltig. Vor allem auch die Brandschutzkonzepte stehen in der Kritik, weil sie nicht ausreichend Vorsorge treffen und fast ausschließlich ein „kontrolliertes Abbrennen“ (im Wald!) vorsehen.
Bei Bruch sind oft weite Bereiche der Umgebung durch kleine Teile kontaminiert und werden für die weitere Nutzung lange unbrauchbar oder zumindest stark eingeschränkt.
Wie im letzten Absatz wird ein weiteres Problem sichtbar, das vor allem für Betreiber und WEA-Projekten beteiligte Bürger relevant ist: Die Haftung: Sollte der Betreiber insolvent gehen und somit seine Pflichten nicht mehr nachkommen können, so kann der Grundstücksbesitzer (Verpächter) zur Deckung entstehender Kosten herangezogen werden. (Quelle: Insolvenzordnung (InsO) §133). Wie wichtig das Thema ist, zeigen Havarien von Windkraftanlagen, bei denen Öl in die Umwelt weitverbreitet wurde. (Quelle: Mainecho: Ölunfall WKA Hainhaus)
Finanzierung und Vergütung von Windparks
Der Faktencheck bedient das Bild eines marktwirtschaftlichen Systems. Es ist zwar richtig, dass der Betreiber das finanzielle Risiko trägt. Im Fall von Bürgerbeteiligung aber auch der Bürger. Scheitert das Projekt trotz aller Subventionen, haftet am Ende auch der beteiligte Bürger.
Die Wirtschaftlichkeit eines Standortes hängt von mehreren Faktoren ab: Die Windgüte und die geförderte Direktvermarktung nach EEG.
I. Windgüte: Wissenschaftliche Studien und Stellungnahmen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sagen aus, dass die Nennleistung der WKA nur auf Standorten mit mittleren Windgeschwindigkeiten von mehr als 12m/s zu erreichen ist. Dieser Wert ist für die geplanten Vorrangflächen in unserer Region nahezu utopisch! Die Maximalwerte in 200m Höhe liegen hier um die 7,5m/s! In Süddeutschland liegt die Auslastung von Windrädern laut einer Studie der NZZ bei 20%, oftmals deutlich darunter (https://www.nzz.ch/visuals/windkraft-in-deutschland-grosse-versprechen-kleine-ertraege-ld.1710681).
II. Der politische Druck, der auf Bayern und unsere Region ausgeübt wird, ist unbegründet: Bayern kann mit anderen Energieerzeugungsformen punkten, z.B. der Wasserkraft. Zudem: über
70% der Bruttostromerzeugung stammte in Bayern im Jahr 2023 aus regenerativen Quellen.
(Quelle: Energieatlas_Bayern_Bruttostromerzeugung).
III. Die geförderte Direktvermarktung nach EEG basiert auf der Idee, dass an die Betreiber einer
WKA eine Marktprämie ausgezahlt wird, wenn sie den Strom einem Direktvermarkter anbieten. Die Marktprämie berechnet sich aus der fixen Einspeisevergütung und dem durchschnittlich erzielten Preis an der Strombörse. (Quelle: Bayernwerk_Marktprämie)
Wichtig dabei: Grundlage bleibt die Einspeisevergütung nach dem EEG, die steuerfinanziert ist! Egal, ob der Strom direkt in das Netz eingespeist oder an einen Direktvermarkter verkauft wird: Am Ende zahlt der Steuerzahler! Jahr für Jahr fließen mehr als 20 Milliarden Euro an Subventionen in die Energiewende, seit dem Jahr 2015 rund 500 Milliarden (500000.000.000) Euro!
Die Aussage im Faktencheck des Planungsverbandes „um zusätzlich einen ausgewogenen, räumlich verteilten Ausbau im ganzen Land zu fördern und den Netzausbaubedarf zu reduzie-ren, erhalten Anlagen im windreicheren Norden Deutschlands weniger Förderung als im Sü-den“ besagt auf Deutsch: Windschwache Standorte werden hochsubventioniert, um eine
Scheinwirtschaftlichkeit zu erreichen.
Von welchem Vorhaben sprechen wir?
Windparkanlage "Herrnwald-Heilsruh-Weißer Stein" mit 5 Windrädern
Über der Ortschaft Wersau in Richtung Bierbach, in der Nähe des Weißen Steins, befindet sich eine Fläche, auf der potenziell zwei Windkraftanlagen errichtet werden könnten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Standort erhebliche Nachteile aufweist, darunter eine unzureichende Windausbeute. Diese ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bei vorherrschenden Südwestwinden die Neunkirchener Höhe als Windschatten fungiert, was diesen Standort wirtschaftlich weniger rentabel macht.
Einige Bürger aus Groß-Bieberau haben seither die Idee entwickelt, die Fläche zu vergrößern und größere Windkraftanlagen zu errichten, in der Hoffnung, dass sich das wirtschaftlich rentieren könnte. Der Odenwald ist bereits stark von Windkraftanlagen beeinflusst. Um Widerstände der Bevölkerung zu vermeiden, wird versucht, wichtige Gremien der betroffenen Gemeinden im stillen zu beeinflussen. In diesem Fall handelt es sich um das Gemeindeparlament und den Bauausschuss.
Am 13. März dieses Jahres fand die erste Sitzung des Bauausschusses statt, in der dieses Vorhaben präsentiert wurde. Wir haben uns vor Ort über die Gegebenheiten informiert. Im Folgenden erläutern wir vier Hauptkriterien, die in einer Kosten-Nutzen-Analyse dringend berücksichtigt werden sollten. Nach unserer Einschätzung wird dies seitens der Gemeinde Brensbach nicht ausreichend beachtet. Das zentrale Argument der Flächenverpächter für Windkraftanlagen sind die Pachteinnahmen. Allerdings müssen auch die damit verbundenen Kosten und Risiken einkalkuliert werden.
Unser Ziel ist es, die betroffenen Bürger umfassend über das geplante Windkraftprojekt zu informieren, da wir der Meinung sind, dass die Kosten und der Nutzen nicht im angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Wir fordern daher, unsere Petition zu unterstützen, die sich an das Gemeindeparlament Brensbach richtet. Alle im Parlament vertretenen Fraktionen sollten sich gegenüber den besorgten Bürgern positionieren und das Vorhaben letztlich ablehnen. Falls die Gemeinde Brensbach die Fläche nicht verpachtet, ist der Bau von Windkraftanlagen in den angrenzenden Wäldern sehr unwahrscheinlich.
Es ist zu erwähnen, dass Bürgermeister Reiner Müller in der Vergangenheit betont hat, dass während seiner Amtszeit keine Windkraftanlagen gebaut werden sollen. Es besteht jedoch die Befürchtung, dass er seine Meinung in dieser Hinsicht geändert hat. Die Gemeinde Brensbach steht unter einem finanziellen Druck, was das Verständnis für potenzielle Einnahmen erklärt, während die Kosten möglicherweise nicht ausreichend betrachtet werden. Es gibt weitaus bessere Alternativen zur Stromerzeugung für die Gemeinde Brensbach, die weniger invasive Eingriffe in die Natur und geringere Widerstände in der Bevölkerung nach sich ziehen würden. Wir laden alle ein, unsere Website zu besuchen, um weitere Informationen zu den Alternativen für die Gemeinde Brensbach zu erhalten.
In der Kosten-Nutzen-Analyse müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
1) Waldbauliche Schäden und Naherholungswerte: Eine großflächige Erschließung im Wald mit breiten Straßen und Arbeitsflächen könnte die Waldbestände über 20 Jahre erheblich fragmentieren. Die Angabe, dass nur maximal ein halbes bis ein Fußballfeld pro Windrad benötigt werde, ist für solche Standorte nicht korrekt, wie die Ausmessungen in Hainhaus (Vielbrunn) zeigen.
2) Kontaminierungsgefahr des Waldbodens: Die Rotorblätter der Windkraftanlagen sind mit Epoxidharz beschichtet, welches Bisphenol A enthält, ein chemisches Sexualhormon, das potenziell krebserregend ist und die Trinkwasserversorgung der Umgebung gefährden könnte.
3) Rückbaupflicht des Grundstückseigentümers: Der Eigentümer ist gesetzlich für die Rückbaukosten verantwortlich. Diese können aufgrund unzureichend kalkulierter Sicherheitsleistungen zu einer finanziellen Belastung werden.
4) Bürgerbeteiligung: Die Erfahrungen aus benachbarten Gemeinden zeigen, dass Bürgergenossenschaften in der Windkraft oft mit hohen Risiken verbunden sind. Die tatsächliche Windausbeute in Brensbach ist mit weniger als 5,4 m/s als ungünstig anzusehen. Darüber hinaus ist auch der potenzielle Wertverlust von Immobilien in unmittelbarer Nähe, insbesondere in Wersau, zu bedenken. Studien zeigen, dass Häuser, die in der Nähe von Windkraftanlagen liegen, oft um bis zu 25 % an Wert verlieren können. Um diesen Verlust zu vermeiden, erhalten Anwohner in anderen Ländern Entschädigungen.